Kirchenchöre

Präambel der Ordnung der Kirchenchöre in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Das Zweite Vatikanische Konzil spricht der Kirchenmusik eine hohe Bedeutung zu:
"Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht" (SC 112). Daher vollziehen die Kirchenchöre "einen wahrhaft liturgischen Dienst" (SC 29). Durch ihren Gesang nehmen sie teil am Gotteslob der Kirche, an ihrer Verkündigung und an der Weitergabe des Glaubens an die kommende Generation. Primärer Ort der Tätigkeit des Chores ist der Gottesdienst. Doch auch in pastoraler und sozialer Hinsicht trägt der Chor den Aufbau der Gemeinde mit. Er fördert ihre tätige Teilnahme am Gottesdienst, indem er den Gemeindegesang unterstützt oder stellvertretend für die Gemeinde singt.

Auszug aus der Ordnung:
Der Kirchenchor ist eine Einrichtung der Kirchengemeinde. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, sofern sie nicht die Tätigkeit im Kirchenchor aufgrund eines Dienstvertrages ausüben.
Der Chor benennt sich in der Regel nach dem Patron oder dem Titel der Kirche, an der er besteht.
Alle Kirchenchöre sind Mitglieder des Diözesan-Cäcilienverbandes und damit auch des Allgemeinen Cäcilienverbandes Deutschlands.

Hauptaufgabe des Kirchenchore ist die regelmäßige Mitgestaltung der liturgischen Feiern im Rahmen der offiziellen liturgischen Weisungen und der kirchenmusikalischen Richtlinien der Diözese.
Die kirchenmusikalischen Aufgaben umfassen die Pflege und Förderung des Gregorianischen Chorals, der ein- und mehrstimmigen Kirchenmusik aller Stilepochen sowie der zeitgenössischen Kirchenmusik.
Über die liturgischen Feiern hinaus wirkt der Chor an Veranstaltungen der Kirchengemeinde mit und nimmt an überpfarrlichen Veranstaltungen für Kirchenchöre teil (Seelsorgeeinheit, Dekanat, Region, Diözese)